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Wir beraten und vertreten Betriebsräte, Schwerbehindertenvertretungen, Sprecherausschüsse und Jugend- und Auszubildendenvertretungen, auch in Verfahren vor den Arbeits- und Sozialgerichten. Auf Wunsch bieten wir auch interne Schulungen an.
Insbesondere das Betriebsverfassungsrecht spielt bei der Umstrukturierung von Unternehmen eine entscheidende Rolle und gehört neben Interessensausgleichs- und Sozialplanverfahren ebenso zum Gegenstand unserer Beratung wie Fragen des Tarifvertragsrechts.
Durch langjährige Erfahrung in mittelständischen Betrieben und Konzernen kennen wir uns im Bereich der Mitarbeitervertretung bestens aus - und dies nicht nur in rechtlicher Hinsicht. Insbesondere bei der Förderung eines kooperativen Umgangs zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmervertretung können wir Sie durch unsere langjährige Erfahrung tatkräftig unterstützen.
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